CDU setzt deutliches Zeichen für Rechtsstaatlichkeit: Antrag zur Abschaffung von Strafanzeigen im ÖPNV abgelehnt

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Leverkusen hat in der Ratssitzung ein klares und deutliches Zeichen für Rechtsstaatlichkeit, Fairness und kommunale Verantwortung gesetzt. Der von der Fraktion Die Linke eingebrachte Antrag, künftig auf Strafanzeigen wegen Beförderungserschleichung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu verzichten, wurde trotz Unterstützung durch SPD, Grüne und Klimaliste abgelehnt.

Die CDU-Fraktion hatte das Vorhaben von Beginn an scharf kritisiert. Der Antrag hätte vorgesehen, die städtische Verkehrsgesellschaft Wupsi anzuweisen, geltendes Recht faktisch nicht mehr anzuwenden. Aus Sicht der CDU wäre dies ein falsches Signal an die vielen ehrlichen Fahrgäste gewesen, die täglich für ihre Tickets bezahlen.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Tim Feister, erklärte nach der Abstimmung: „Es ist richtig und wichtig, dass dieser Antrag gescheitert ist. Wer Regeln einhält, darf nicht der Dumme sein. Mit der heutigen Entscheidung hat der Rat deutlich gemacht, dass Recht und Ordnung nicht zur Disposition stehen.“

Die CDU-Fraktion betonte im Verlauf der Debatte, dass Beförderungserschleichung geltendes Bundesrecht ist und nicht durch kommunale Mehrheitsbeschlüsse ausgehebelt werden darf. Eine selektive Nichtanwendung von Gesetzen untergrabe das Vertrauen in den Rechtsstaat und setze einen gefährlichen Präzedenzfall.

Zugleich warnte die CDU vor den wirtschaftlichen Folgen für die Wupsi GmbH. Der Verzicht auf Strafanzeigen hätte die Hemmschwelle zum Schwarzfahren weiter gesenkt und zu Einnahmeausfällen geführt, die letztlich entweder durch höhere Ticketpreise oder durch zusätzliche Belastungen des städtischen Haushalts hätten ausgeglichen werden müssen.

„Wer den ÖPNV wirklich stärken will, muss ihn finanziell stabil halten. Falsche Anreize helfen niemandem – am wenigsten den Menschen, die sich korrekt verhalten“, so Tim Feister weiter.

Die CDU-Fraktion stellte zudem klar, dass soziale Härten ernst genommen werden müssen. Dafür gebe es bereits bestehende Instrumente wie Sozialtickets und individuelle Ermessensspielräume. Eine pauschale Abkehr von der Rechtsdurchsetzung sei jedoch keine soziale, sondern eine verantwortungslose Lösung.

Mit der Ablehnung des Antrags setzt der Rat der Stadt Leverkusen auf Initiative und mit maßgeblicher Unterstützung der CDU-Fraktion ein klares Zeichen für Gerechtigkeit, Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Interessen der zahlenden Fahrgäste.