In seiner Sitzung am 16. Dezember 2024 hat der Rat der Stadt Leverkusen einen stärkeren Schutz von Igeln, insbesondere vor den Gefahren, die durch Mähroboter ausgehen können, beschlossen. Bestandteil der Maßnahmen ist neben einer Informationsveranstaltung, die im Juni im Forum stattgefunden hat, auch eine Allgemeinverfügung zum igelschonenden Einsatz von Mährobotern, die ab sofort gilt.
Mähroboter können zur Todesfalle für Igel werden
In zahlreichen Gärten werden Mähroboter eingesetzt, die eine große Gefahrenquelle für kleine Wirbeltiere, insbesondere Amphibien, Reptilien und kleinere Säugetiere, wie den Igel, darstellen. „Sie können gravierende Schnittverletzungen bei Igeln verursachen, die größtenteils zum Tode führen“, erläutert Nicolas Hell, Leiter des städtischen Fachbereichs Umwelt, „die verletzten Tiere haben meist sehr lange und erhebliche Leidenszeiten“. Insbesondere Mähroboter der älteren Generationen weisen noch keine ausreichenden Schutzmechanismen für Igel auf. Aber auch bei neueren Geräten sind die technischen Lösungen zum Schutz dieser Lebewesen teilweise noch nicht ausgereift.
Sonnenuntergang und Sonnenaufgang als Zeitfenster
Gemäß der Allgemeinverfügung ist die Inbetriebnahme von Mährobotern im Bereich der Stadt Leverkusen in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages verboten.
Von dem Verbot kann auf Antrag befreit werden, wenn nachgewiesen wird, dass im konkreten Einzelfall keine Gefahr für Leib und Leben von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren durch den Einsatz eines Mähroboters entsteht, beispielsweise bei Rasenflächen auf Dächern oder für Igel undurchdringlich eingeschlossene Rasenflächen.
Die komplette Allgemeinverfügung ist online abrufbar unter Amtsblatt Stadt Leverkusen.
Zudem kann sie bei der
Stadt Leverkusen,
Fachbereich Umwelt,
Quettinger Straße 220,
51381 Leverkusen,
2. Etage, Zimmer 207,
nach Terminvereinbarung (Tel. 0214/406-3201, Vorzimmer Fachbereich Umwelt) eingesehen werden. Quelle: Stadt Leverkusen