Von Tim Feister, Vorsitzender der CDU-Fraktion Leverkusen
Bevor ich auf den konkreten Bürgerantrag zu einem Burkini-Verbot in Leverkusener Schwimmbädern eingehe, möchte ich einen häufigen Irrtum ausräumen: Ein Burkini ist keine Burka. Hier werden in der öffentlichen Diskussion immer wieder völlig unterschiedliche Kleidungsstücke miteinander verwechselt.
Ein Burkini ist speziell zum Baden und Schwimmen entwickelte Bekleidung. Geeignete Modelle bestehen aus nicht saugenden, für Badebekleidung vorgesehenen Kunstfasern und sind so konstruiert, dass sie trotz größerer Körperbedeckung zum Schwimmen geeignet sind. Dazu kann auch eine körpernah sitzende Kopfbedeckung gehören. Eine Burka, Abaya oder vergleichbare Alltagskleidung ist etwas anderes. Solche Gewänder können weit geschnitten sein und beispielsweise aus Baumwolle, Leinen oder anderen saugenden Materialien bestehen, die für den Badebetrieb nicht geeignet sind. Genauso wenig sind gewöhnliche T-Shirts, Straßenkleidung oder Unterwäsche geeignete Badekleidung.
Diese Unterscheidung ist für meine Haltung zu diesem Thema entscheidend. Es geht mir nicht darum, ein Kleidungsstück aufgrund seiner religiösen oder kulturellen Bedeutung anders zu behandeln. Es geht um die ganz praktische Frage: Was ist geeignete, hygienische und sichere Badekleidung?
Deshalb habe ich gemeinsam mit der CDU-Fraktion den Bürgerantrag für ein pauschales Burkini-Verbot nicht unterstützt. Ein pauschales Verbot unter dem Stichwort „Burkini“ würde aus meiner Sicht am eigentlichen Problem vorbeigehen. Stattdessen sollten wir unsere Badeordnung so klar formulieren, dass für alle Badegäste dieselben nachvollziehbaren Regeln gelten.
Für mich müssen dabei vor allem Material und Schwimmtauglichkeit entscheidend sein. Badekleidung sollte aus ausdrücklich für den Badebetrieb geeigneten, nicht oder möglichst wenig saugenden Materialien bestehen. Sie sollte außerdem so getragen werden und geschnitten sein, dass sie die Bewegungsfreiheit und Sicherheit beim Schwimmen nicht beeinträchtigt. Stark aufschwimmende oder sehr weite Stoffbahnen sowie Baumwolle, Leinen und andere für das Schwimmen ungeeignete Materialien gehören für mich nicht ins Schwimmbecken.
Das gilt unabhängig davon, wer die Kleidung trägt und aus welchem Grund. Eine Burka oder Abaya aus Alltagsstoff ist im Schwimmbecken genauso abzulehnen wie ein Baumwoll-T-Shirt, eine Straßenhose oder andere gewöhnliche Kleidung. Ebenso halte ich es für richtig, ausdrücklich festzuhalten, dass unter der eigentlichen Badekleidung keine normale Unterwäsche getragen werden darf.
Umgekehrt sehe ich keinen sachlichen Grund, einen echten Burkini allein aufgrund seiner Bezeichnung abzulehnen, wenn er aus geeignetem Badegewebe besteht, körpernah und schwimmtauglich geschnitten ist und ausschließlich als Badekleidung genutzt wird. Auch eine eng anliegende Kopfbedeckung aus entsprechendem Material ist aus hygienischer Sicht nicht mit einem weiten Alltagsgewand gleichzusetzen. Schwimm- und Badekappen gehören schließlich seit langem selbstverständlich zum Badebetrieb.
Genau deshalb halte ich eine klare Badeordnung für den besseren Weg als ein pauschales Burkini-Verbot.
Nicht Religion oder Herkunft sollten darüber entscheiden, was im Schwimmbecken erlaubt ist, sondern objektive Anforderungen an Material, Hygiene und Sicherheit.
Das ist für mich auch eine konsequente und vernünftige Linie: Regeln müssen klar sein, sie müssen eingehalten werden und sie müssen für alle gleichermaßen gelten. Wer mit Straßenkleidung, Baumwollshirt oder ungeeigneten weiten Stoffen ins Becken möchte, muss damit rechnen, dass dies nicht gestattet wird. Wer dagegen ordnungsgemäße Badekleidung trägt, die sämtliche Anforderungen erfüllt, sollte nicht aufgrund der religiösen oder kulturellen Motivation hinter dieser Kleidung ausgeschlossen werden.
Deshalb möchte ich, dass wir die bestehenden Regeln für unsere Schwimmbäder überprüfen und dort, wo es notwendig ist, präzisieren. Klare Anforderungen an Materialien, Schwimmtauglichkeit, körpernahen Sitz und das Verbot von Straßenkleidung und Unterwäsche unter der Badekleidung schaffen mehr Klarheit als eine Debatte über einzelne Begriffe.
Mein Standpunkt ist deshalb eindeutig: Ein geeigneter Burkini ist Badekleidung. Eine Burka, Abaya oder andere Alltagskleidung ist es nicht. Diese sachliche Unterscheidung sollte sich auch in einer klaren und konsequent angewendeten Badeordnung widerspiegeln.


