Von Tim Feister, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Leverkusen | 3. November 2026
Die gestrige Sondersitzung des Rates der Stadt Leverkusen zum Fall der Familie Rouf war lang, intensiv und stellenweise ausgesprochen emotional. Über viele Stunden haben wir uns mit dem aufenthaltsrechtlichen Verfahren, dem Handeln der Stadtverwaltung und den politischen Forderungen beschäftigt, die in den vergangenen Wochen öffentlich erhoben wurden.
Ich habe bereits im Vorfeld deutlich gemacht, dass ich eine Sondersitzung des Stadtrates zu einem konkreten aufenthaltsrechtlichen Einzelfall grundsätzlich für das falsche Format halte. Solche Verfahren gehören zum laufenden Geschäft der Stadtverwaltung und unterliegen klaren gesetzlichen Vorgaben. Der Stadtrat ist weder eine Ausländerbehörde noch ein Gericht und kann nicht nach politischen Mehrheiten über das Aufenthaltsrecht einzelner Familien entscheiden.
Trotz dieser Bedenken bin ich im Nachhinein froh, dass die Sitzung stattgefunden hat.
Denn sie hat der Stadtverwaltung die Möglichkeit gegeben, die Hintergründe ihres Handelns umfassend zu erläutern, zahlreiche Fragen zu beantworten und ein in der öffentlichen Diskussion teilweise unvollständiges oder verzerrtes Bild richtigzustellen.
Für mich steht nach dieser Sitzung fest: Die Stadtverwaltung hat in einem schwierigen und emotional belastenden Fall sorgfältig, verantwortungsbewusst und auf Grundlage der geltenden Rechtslage gehandelt.
Viele Emotionen, aber lange Zeit nur ein unvollständiges Bild
In den vergangenen Wochen wurde der Fall der Familie Rouf intensiv in den Medien, in den sozialen Netzwerken und in der Stadtgesellschaft diskutiert. Insbesondere das Schicksal der betroffenen Kinder hat verständlicherweise viele Menschen bewegt.
Auch mich lässt eine solche Situation nicht kalt. Eine Abschiebung nach vielen Jahren in Deutschland ist für eine Familie eine erhebliche menschliche Belastung. Gerade deshalb müssen wir darauf achten, dass bei aller Emotionalität die Fakten und rechtlichen Zusammenhänge nicht aus dem Blick geraten.
Ein wesentliches Problem der bisherigen Debatte bestand darin, dass die Stadtverwaltung aus datenschutzrechtlichen Gründen viele Einzelheiten des Verfahrens öffentlich nicht erläutern durfte. Während Vorwürfe und Darstellungen über den Fall verbreitet wurden, konnte sie diesen häufig nicht mit den konkreten Informationen begegnen, die für eine vollständige Bewertung notwendig gewesen wären.
Dadurch entstand in Teilen der Öffentlichkeit ein Bild, das aus meiner Sicht der tatsächlichen Komplexität des Falles nicht gerecht wurde.
Die gestrige Sitzung hat hier deutlich mehr Klarheit geschaffen. Insbesondere im nichtöffentlichen Teil konnte die Stadtverwaltung ausführlich auf die individuellen Umstände, rechtlichen Bewertungen und verschiedenen Verfahrensschritte eingehen.
Selbstverständlich kann und werde ich vertrauliche Informationen aus diesem Teil der Sitzung nicht öffentlich wiedergeben. Meine politische Bewertung kann ich aber sehr wohl formulieren: Die Erläuterungen waren detailliert, nachvollziehbar und überzeugend. Sie haben mein Vertrauen in das Handeln der Stadtverwaltung bestätigt.
Was bei der rechtlichen Bewertung entscheidend ist
Ein wichtiger Punkt, der in der öffentlichen Diskussion häufig zu kurz gekommen ist, betrifft bereits den Beginn des Aufenthalts der Familie in Deutschland.
Die Familie Rouf reiste im Jahr 2018 mit drei Kindern aus Sri Lanka nach Deutschland ein – zunächst mit einem Visum für einen Kurzzeitaufenthalt, also einem Touristenvisum. Erst nach der Einreise stellte die Familie Asylanträge. Diese wurden durch das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt. Auch die anschließenden gerichtlichen Klagen gegen diese Entscheidungen blieben erfolglos.
Natürlich hat die Familie viele Jahre in Deutschland gelebt. In dieser Zeit entstehen soziale Kontakte, persönliche Beziehungen und Bindungen. Das allein begründet aber noch keinen gesetzlichen Anspruch auf Asyl oder ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht.
In der Sitzung wurden zudem weitere Umstände erläutert, die für die Bewertung der aufenthaltsrechtlichen Situation und der geltend gemachten Integrationsleistungen von Bedeutung waren. Aufgrund der Vertraulichkeit des Verfahrens können diese nicht im Einzelnen öffentlich dargestellt werden.
Integration ist wichtig und muss bei den gesetzlich vorgesehenen Entscheidungen berücksichtigt werden. Sie ersetzt jedoch nicht die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen. Deshalb halte ich es für falsch, aus der bloßen Dauer des Aufenthalts automatisch einen Anspruch auf ein Bleiberecht abzuleiten.
Ein Rechtsstaat funktioniert nicht nach dem Prinzip, dass eine Entscheidung dann anders ausfallen muss, wenn der öffentliche Druck nur groß genug wird oder man eine politisch andere Meinung hat.
Drei unabhängige Gerichte und 15 Entscheidungen
Besonders wichtig war für mich die umfassende gerichtliche Überprüfung des Falles.
Nach den Erläuterungen der Stadtverwaltung war das aufenthaltsrechtliche Verfahren Gegenstand von insgesamt 15 gerichtlichen Entscheidungen bei drei unabhängigen Gerichten (darunter das Verwaltungsgericht Köln, das zuletzt am 16. Oktober 2026 einen Eilantrag der Familie ablehnte).
Dabei ging es um unterschiedliche Aspekte des Aufenthaltsrechts, die Voraussetzungen eines weiteren Aufenthalts und gerichtliche Anträge gegen die vorgesehenen Maßnahmen.
Nach dem in der Sitzung dargestellten Verfahrensstand hat keine dieser Entscheidungen zu einem gerichtlich durchsetzbaren Aufenthaltsrecht für die Familie geführt oder das Vorgehen der Stadt in der entscheidenden Weise beanstandet. Zwar wurde nicht mit jeder Entscheidung das gesamte Verfahren erneut überprüft, die verschiedenen rechtlichen Fragen waren jedoch wiederholt Gegenstand unabhängiger gerichtlicher Kontrolle.
Hinzu kommt die Bewertung der zuständigen Landesebene. Das nordrhein-westfälische Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration unter der grünen Ministerin Verena Schäffer (Bündnis 90/Die Grünen) hat das Vorgehen der Stadt als rechtlich nicht zu beanstanden eingeordnet.
Das ist bemerkenswert, weil hier gerade keine parteipolitisch gleichgerichtete Bewertung vorliegt. Auch eine grün geführte Landesbehörde kommt hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Vorgehens zu dieser Einschätzung.
Für mich ergibt sich daraus ein klares Bild: Die Stadt hat ihre Entscheidungen nicht willkürlich getroffen, sondern auf einer sorgfältig geprüften rechtlichen Grundlage.
Wer über Rechtsstaatlichkeit spricht, muss auch bereit sein, gerichtliche Entscheidungen anzuerkennen, selbst wenn einem deren Folgen persönlich nicht gefallen.
Die Stadtverwaltung hat umfassend aufgeklärt
Ein wesentlicher Teil der Ratssitzung fand aufgrund sensibler personenbezogener Informationen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Gerade dieser Teil war aus meiner Sicht besonders aufschlussreich.
Die Stadtverwaltung hatte die Sitzung ausgesprochen gründlich vorbereitet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erläuterten die unterschiedlichen Verfahrensschritte, rechtlichen Grundlagen und konkreten Umstände und stellten sich einer Vielzahl von Fragen.
Dabei wurde deutlich, wie viel Arbeit, Sorgfalt und persönliche Verantwortung hinter solchen Entscheidungen stehen.
Die Stadtverwaltung stellte auch dar, dass bei einer Abschiebung die besonderen Belastungen für die betroffenen Menschen berücksichtigt werden. Hierfür werden professionelle Fachkräfte eingesetzt und Maßnahmen getroffen, um den Ablauf unter den gegebenen Umständen so schonend wie möglich zu gestalten.
Eine Abschiebung bleibt für die Betroffenen eine erhebliche menschliche Belastung. Umso wichtiger ist es, dass solche Maßnahmen professionell, verantwortungsvoll und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
Nach allem, was uns erläutert wurde, habe ich keinen Anlass, der Stadtverwaltung hier mangelnde Sorgfalt oder fehlende Menschlichkeit vorzuwerfen.
Unwahrheiten und Vorwürfe helfen niemandem
Was mich an der öffentlichen Debatte besonders gestört hat, war die Art und Weise, wie teilweise mit Vorwürfen gegen die Stadtverwaltung umgegangen wurde.
Es wurden Behauptungen verbreitet, die geeignet waren, ein Bild von einem unmenschlichen oder sogar rechtswidrigen Vorgehen der Ausländerbehörde zu zeichnen.
Dazu gehörte beispielsweise der Vorwurf, die Familie sei während der Maßnahmen nicht ausreichend mit Getränken versorgt worden. Die Stadtverwaltung hat diese Darstellung ausdrücklich zurückgewiesen und ihr Vorgehen in der Sitzung erläutert.
Ebenso wurde immer wieder der Eindruck vermittelt, dass aufgrund des langjährigen Aufenthalts und der Integration der Familie ein Bleiberecht eigentlich selbstverständlich sein müsse. Auch diese Darstellung greift nach meiner Überzeugung zu kurz und lässt wesentliche rechtliche Voraussetzungen außer Acht.
Selbstverständlich dürfen Menschen Fragen stellen und Entscheidungen kritisch hinterfragen. Das gehört zu einer lebendigen Demokratie.
Problematisch wird es aber, wenn aus unvollständigen Informationen vermeintliche Gewissheiten werden, schwerwiegende Vorwürfe ohne ausreichende Belege verbreitet und immer neue Nebendebatten eröffnet werden.
Mitgefühl ist richtig und wichtig. Aber Mitgefühl darf nicht dazu führen, dass Fakten keine Rolle mehr spielen.
Wer die Stadtverwaltung kritisiert, trägt auch Verantwortung dafür, dass diese Kritik fair, sachlich und auf einer belastbaren Tatsachengrundlage erfolgt.
Die Entscheidungen des Stadtrates
Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden verschiedene politische Anträge beraten.
Ein Antrag der Klimaliste, der im Ergebnis auf einen uneingeschränkten Verbleib der Familie Rouf abzielte, wurde mit einer deutlichen, parteiübergreifenden Mehrheit abgelehnt.
Das halte ich für die richtige Entscheidung. Der Stadtrat kann nicht durch einen politischen Beschluss ein individuelles Aufenthaltsrecht schaffen, das die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht vorsehen. Ein solcher Beschluss wäre auch rechtlich höchst problematisch gewesen.
Anders fiel die Entscheidung bei einem weiteren Antrag aus, der auf Änderungen der Verwaltungspraxis bei aufenthaltsrechtlichen Verfahren abzielte. Dieser erhielt eine knappe Mehrheit.
Wir als CDU-Fraktion haben bereits in der Debatte deutlich gemacht, dass wir diesen Antrag kritisch sehen und ihn nicht unterstützen.
Für die Abstimmung haben wir eine geheime Stimmabgabe beantragt. Uns war wichtig, dass jedes Ratsmitglied frei und ohne unmittelbaren Druck innerhalb oder außerhalb der eigenen Fraktion entscheiden kann.
Am Ende hat die Mehrheit anders entschieden als wir. Das gehört zur Demokratie und ist zu akzeptieren, auch wenn man eine Entscheidung politisch für falsch hält.
Entscheidend bleibt, dass politische Beschlüsse des Stadtrates innerhalb der gesetzlichen Zuständigkeiten und rechtlichen Grenzen umgesetzt werden müssen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung verdienen Rückhalt statt persönlicher Angriffe
Die Beschäftigten der Ausländerbehörde erfüllen eine schwierige Aufgabe. Sie müssen Gesetze anwenden und Entscheidungen umsetzen, die für die betroffenen Menschen teilweise tiefgreifende Konsequenzen haben. Das verlangt fachliche Kompetenz, Verantwortungsbewusstsein und persönliche Belastbarkeit.
In den vergangenen Wochen waren Beschäftigte der Stadtverwaltung massiver öffentlicher Kritik und teilweise auch persönlichen Angriffen ausgesetzt. Ich halte das für eine problematische Entwicklung.
Man darf das Handeln der Stadtverwaltung hinterfragen, Entscheidungen politisch diskutieren und mögliche Fehler benennen. Aber Beschäftigte, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben handeln, dürfen nicht persönlich zum Ziel einer aufgeheizten politischen Auseinandersetzung werden.
Auch manche Form der Befragung in der gestrigen Sitzung, insbesondere suggestive Fragestellungen und wiederholte Unterstellungen, empfand ich angesichts der umfassenden Erläuterungen als unangemessen.
Die Stadtverwaltung hat sich der politischen Kontrolle gestellt, Transparenz geschaffen und ihre Entscheidungen nachvollziehbar begründet. Das verdient Anerkennung.
Deshalb haben wir als CDU-Fraktion mehrfach deutlich gemacht: Wir stehen zu 100 Prozent hinter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung.
Das ist kein pauschaler Freibrief für jede behördliche Entscheidung. Staatliches Handeln muss selbstverständlich überprüfbar bleiben. Aber wer sorgfältig, pflichtbewusst und rechtmäßig handelt, verdient Unterstützung statt öffentlicher Vorverurteilung.
Ich möchte mich ausdrücklich bei allen Beschäftigten der Stadtverwaltung bedanken, die an der Vorbereitung, rechtlichen Prüfung und Durchführung dieses schwierigen Verfahrens sowie an der Ratssitzung beteiligt waren.
Warum dauern solche Verfahren überhaupt so lange?
Bei aller Unterstützung für das konkrete Handeln der Stadtverwaltung gibt es eine Frage, die wir uns politisch stellen müssen: Warum dauern aufenthaltsrechtliche Verfahren in Deutschland häufig so viele Jahre?
Die Familie Rouf lebte seit 2018 in Deutschland. Das ist eine lange Zeit und wirft unabhängig von der konkreten rechtlichen Bewertung die berechtigte Frage auf, warum Verfahren, gerichtliche Überprüfungen und anschließende Entscheidungen nicht schneller zu einem endgültigen Ergebnis führen.
Hier sehe ich erheblichen politischen Handlungsbedarf.
Wir brauchen schnellere, klarere und verlässlichere Verfahren. Menschen, die zu uns kommen und Schutz suchen, müssen möglichst früh wissen, ob sie eine rechtliche Bleibeperspektive haben. Wer einen Schutzanspruch besitzt, soll diesen zügig erhalten und die Chance bekommen, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren.
Wer nach einer rechtsstaatlichen Prüfung keinen Anspruch auf Schutz oder einen anderen Aufenthaltstitel hat, muss ebenfalls zeitnah eine verbindliche Entscheidung erhalten. Besteht nach Ausschöpfung der vorgesehenen Rechtsmittel eine vollziehbare Ausreisepflicht, muss diese grundsätzlich auch umgesetzt werden.
Lange Verfahren schaffen Unsicherheit, binden erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen und können dazu führen, dass Menschen über Jahre hinweg Bindungen aufbauen, obwohl ihre aufenthaltsrechtliche Perspektive ungeklärt bleibt. Das belastet sowohl die Betroffenen als auch den Staat.
Für mich gehört deshalb zu einer verantwortungsvollen Migrationspolitik beides: Menschen, die tatsächlich Schutz benötigen, konsequent zu helfen, und Verfahren, in denen kein Aufenthaltsrecht besteht, zügig und rechtsstaatlich abzuschließen.
Das ist für mich auch Ausdruck christlicher Verantwortung und gelebter Nächstenliebe. Wir wollen Menschen in Not helfen, Schutz bieten und Integration ermöglichen. Damit das dauerhaft funktioniert, brauchen wir klare Regeln, funktionsfähige Behörden und die notwendigen Kapazitäten, um uns den Menschen zu widmen, die wirklich auf unsere Hilfe angewiesen sind.
Humanität und Konsequenz sind keine Gegensätze. Sie gehören für mich zu einer verantwortungsvollen Politik zusammen.
Rechtsstaatlichkeit darf nicht zur Verhandlungssache werden
Für mich hat diese Debatte auch eine grundsätzliche politische Dimension.
Ich habe den Eindruck, dass es in unserer Stadt einzelne politische Strömungen gibt, die bereit sind, rechtsstaatliche Entscheidungen immer dann grundsätzlich infrage zu stellen, wenn ihnen das Ergebnis nicht gefällt.
Kritik an Gesetzen und Forderungen nach politischen Veränderungen sind selbstverständlich legitim. Dafür gibt es Parlamente, demokratische Verfahren und politische Mehrheiten.
Aber solange Gesetze gelten, müssen sie von den zuständigen Behörden angewendet werden. Und solange Gerichte unabhängig entscheiden, müssen wir ihre Entscheidungen respektieren.
Wir können nicht einerseits einen funktionierenden Rechtsstaat einfordern und andererseits erwarten, dass Behörden im Einzelfall geltendes Recht ignorieren, weil eine Entscheidung öffentlich auf Widerstand stößt.
Gerade in schwierigen und emotionalen Situationen zeigt sich, wie ernst wir es mit Rechtsstaatlichkeit meinen.
Für die CDU ist diese Haltung nicht verhandelbar.
Wir stehen für Recht und Ordnung, für unabhängige Gerichte, für klare gesetzliche Zuständigkeiten und für eine Stadtverwaltung, die ihre Aufgaben ohne politischen Druck erfüllen kann.
Das bedeutet nicht, dass uns menschliche Schicksale gleichgültig wären. Aber wer Menschen dauerhaft helfen will, braucht einen verlässlichen und handlungsfähigen Rechtsstaat.
Ich wünsche mir deshalb, dass wir in Leverkusen politische Meinungsverschiedenheiten wieder stärker auf der Grundlage von Fakten austragen, unterschiedliche Bewertungen respektieren und die Institutionen unseres Rechtsstaates nicht leichtfertig infrage stellen.
Mein Fazit: Eine lange Sitzung, aber wichtige Klarstellungen
Die gestrige Sondersitzung war aus meiner Sicht deutlich zu lang und in Teilen zu sehr von Vorwürfen und politischen Grundsatzdebatten geprägt, die über die eigentlichen Zuständigkeiten des Stadtrates hinausgingen.
Dennoch hat sie einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung geleistet. Die Stadtverwaltung konnte ihre Arbeit erläutern und die rechtlichen Hintergründe transparent machen. Ich gehe aus dieser Sitzung mit einem gestärkten Vertrauen in ihr Handeln.
Das Schicksal der Familie Rouf verdient Mitgefühl und Respekt. Ebenso verdienen die Beschäftigten der Stadtverwaltung Anerkennung und Unterstützung für ihre schwierige Arbeit.
Wir haben als Stadtrat ausführlich diskutiert, unterschiedliche Positionen ausgetauscht und demokratische Entscheidungen getroffen. Auch das gehört zu einer lebendigen kommunalen Demokratie.
Jetzt gilt es, die notwendige Sachlichkeit wieder stärker in den Vordergrund zu stellen und sich auch den anderen großen Herausforderungen unserer Stadt zu widmen.
Denn in Leverkusen haben wir noch viel vor.
Mein Standpunkt bleibt klar: Menschlichkeit ist wichtig. Rechtsstaatlichkeit ist unverzichtbar.
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